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Jede schwangere, gebärende und entbundene Mutter kann Hebammenleistungen in Anspruch nehmen, die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Privat versicherte Frauen können sich bei ihrer privaten Krankenversicherung über die jeweiligen Leistungsansprüche informieren.
Viele Hebammen bieten zusätzlich Angebote und Kurse an, deren Kosten jedoch in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden können: z. B. Akupunktur, Aromatherapie, Fußreflexzonenmassage,Yoga, Qigong, Babyschwimmen, Babymassagen, Babytreff, Seminare über Säuglingspflege.
Diese Kursangebote werden z. T. auch über die Programme der Volkshochschulen angeboten.
Wir empfehlen, sich unmittelbar nach Kenntnis über das Vorliegen einer Schwangerschaft um eine Hebamme zu kümmern, die Kontaktdaten der im Landkreis Schwandorf tätigen Hebammen finden sie hier.
Die Beratung, Begleitung und Versorgung einer Hebamme bezieht sich auf Mutter und Kind.
Ihre Aufgaben umfassen die Schwangerenvorsorge, Geburts- und Wochenbett-Betreuung sowie die Unterstützung bei der Säuglingsversorgung und in der Stillzeit.
Quelle: https://www.familienplanung.de/schwangerschaft/schwangerschaftsvorsorge/hebamme/#c2690