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Mehrlingsgeburten

Quelle: Homepage Zentrum Bayern Familie und Soziales

Um die besonderen wirtschaftlichen Belastungen für Familien mit Drillingen, Vierlingen oder Fünflingen zu mildern, gewährt die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" aus Mitteln des Freistaates Bayern eine einmalige Beihilfe in Höhe von 515,-  für jedes Kind. Leistungen aus dem Stiftungszweck "Schwangere in Not" werden in Abzug gebracht.


Wenn die Eltern bei der aufwändigen Betreuung der Kinder nicht durch Verwandte oder Bekannte unterstützt werden, ist oft eine Haushaltshilfe erforderlich, um alles bewältigen zu können.
Die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" kann in diesen Fällen einen monatlichen Zuschuss zur Finanzierung der Haushaltshilfe für die Dauer von 12 Monaten gewähren.
Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist jedoch, dass die für Stiftungsleistungen geltende Einkommensgrenze nicht überschritten wird. )


Ebenfalls vermittelt die Landesstiftung auf Wunsch der Mehrlingsfamilie Firmenpatenschaften. Die Firma Nestlé Deutschland AG verschenkt ein kostenloses Willkommenspaket, welches eine Zusammenstellung ihrer Babyprodukte enthält. Firma Baur Versand (GmbH & Co KG) bietet Rabatt in Höhe von 15 % auf die Katalogpreise aller Artikel im Versandhandel sowie eine vergünstigte Versandkostenpauschale. Zudem ermöglicht Baur Versand einen Rabatt in Höhe von 10 % auf alle Sortimente im Stationärgeschäft in Altenkunstadt, mit Ausnahme Lebensmittel, Parfümerie und Schmuck.

Auch Einladungen zu sog. Drillingstreffen in die Familienferienstätten des Kolpingwerkes werden durch die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" vermittelt.

Die Landesstiftung ist mit ihrer Zustimmung zudem bereit, bei ihrer Stadtverwaltung/Gemeinde schriftlich um eine mögliche Unterstützung anlässlich der Mehrlingsgeburt anzufragen.