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Frühförderstellen

Für welche Kinder sind die Frühförderstellen da?

  • für Kinder, die Entwicklungsauffälligkeiten oder -verzögerungen zeigen
  • für Kinder, die von Behinderung bedroht oder behindert sind

Die Förderung ist von Geburt an bis zur Einschulung möglich.

Wie sieht Frühförderung aus?
Frühförderung erfolgt immer als "Komplexleistung" und beinhaltet sowohl therapeutische als auch heilpädagogische Behandlung. Das heißt, dass neben der ärztlich verordneten Therapie auch heilpädagogische Förderung stattfindet.

Die Förderstunden finden im Elternhaus, in den Räumen der Frühförderstelle oder im Kindergarten statt. Die Kosten werden vom Bezirk Oberpfalz und den jeweiligen Krankenkassen nach ärztlicher Verordnung übernommen.


Wie erfolgt die Aufnahme?
Zunächst bieten wir den Eltern eine unabhängige und kostenlose Beratung an. Für diese vereinbaren sie einen Termin in der Frühförderstelle.
Bei Bedarf erfolgt eine Entwicklungsüberprüfung (Diagnostik), in deren Verlauf festgestellt wird, ob ein besonderer Förderbedarf vorliegt. Ist dies der Fall, so wird im Team der Frühförderstelle ein individueller Behandlungsplan erstellt. Dieser umfasst heilpädagogische und therapeutische Leistungen.

Quelle: Homepage der Lebenshilfe Kreisvereinigung Amberg-Sulzbach e.V.

 

Ansprechpartner im Landkreis Schwandorf