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Mutterschutz

Mit der Neuordnung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten.

Mit der Reform wird berufsgruppenunabhängig ein für alle Frauen einheitliches Gesundheitsschutzniveau in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit sichergestellt. Auch Schülerinnen und Studentinnen wurden in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen.

Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des gesetzlichen Mutterschutz

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Weitere Infos zum Thema Mutterschutz finden Sie hier und auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.

Aufsichtsbehörde:

Regierung der Oberpfalz

Gewerbeaufsichtsamt- Dezernat 5

Ägidienplatz 1
93047 Regensburg
Tel.: (0941) 5680-0
Fax: (0941) 5680-1799
www.regierung.oberpfalz.bayern.de