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Medizinische Leistungen

Schwangerschaft und Mutterschaft genießen auch in der gesetz­lichen Krankenversicherung einen besonderen Stellenwert. Zu den in der Regel zuzahlungsfreien Leistungen gehören:

  • Ärztliche Betreuung einschließlich der Schwangerenvorsorge,
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Entbindung (stationäre Entbindung im Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung mit Anspruch auf Unterkunft, Pflege und Verpflegung für die Zeit nach der Entbindung, ambulant oder zu Hause),
  • Betriebskostenzuschuss für Geburtshäuser – schwangere Frauen, die sich gegen eine Entbindung im Krankenhaus entscheiden und ihr Kind in einem Geburtshaus zur Welt bringen möchten, werden in ihrer Wahl unterstützt. Denn die Krankenkassen sind verpflichtet, bei ambulanten Geburten im Geburtshaus einen Betriebskostenzuschuss zu leisten.
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt stehen,
  • Hebammenhilfe,
  • Häusliche Pflege und Haushaltshilfe, die wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich sind, soweit keine im Haushalt lebende Person diese Aufgaben erfüllen kann,
  • Mutterschaftsgeld für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/schwangerschaft-krankenversicherung.html 

Weiterführende Link: Die Mutterschafts-Richtlinien sind auf der Webseite des gemeinsamen Bundesausschuss zu finden.