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Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz trat am 01. März 2020 in Kraft.

Kinder ab einem Jahr müssen bei Eintritt in eine Kindertageseinrichtungen oder in eine erlaubnispflichtigen Kindertagespflege ab 01. März 2020 einen Nachweis über die Impfung, oder eine Immunität  ( oder ein ärztliches Attest einer medizinischen Kontraindikation) erbringen.

Auch in der KiTa tätige Personen, die nach dem 31.12.2070 geboren sind, müssen den Nachweis analog seit 01.März 2020 vorlegen..

 

 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit