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Hilfe für Schwangere in Not

Die bayerische „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" unterstützt schwangere Frauen in finanziellen Notlagen durch freiwillige finanzielle Schenkungen, jedoch ohne Rechtsanspruch. Es können Zuschüsse gewährt werden für Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Geburt stehen.

Die Schwangere muss ihre Schwangerschaft durch Attest oder Mutterpass nachweisen können und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Sie muss sich in einer finanziellen Notlage befinden und ihr Einkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. 

Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen oder einer der katholischen Beratungsstellen gestellt werden.

Anträge können hier bei den staatlich anerkannten sowie katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort gestellt werden.  

Hilfe für Familien in Not

Die bayerische „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" unterstützt auch Familien in unverschuldeten finanziellen Notlagen (zum Beispiel durch Krankheit oder Tod eines Familienangehörigen). Es handelt sich in der Regel um eine einmalige finanzielle Schenkung, mit der die bestehende Notlage der Familie abgewendet oder erleichtert werden soll.

Besonders kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien mit Kindern mit Behinderung können die Unterstützung erhalten. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Landesstiftung besteht nicht, es handelt sich um eine freiwillige Schenkung des Freistaats Bayern.

Welche Hilfen möglich sind, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wo Anträge gestellt werden können, erfahren Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Hier geht’s direkt zu den Kontaktdaten der Schwangerenberatungsstellen vor Ort.

Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales https://www.schwanger-in-bayern.de/beruf/familienleistungen/index.php#sec11 und Zentrum, Bayern, Familie und Soziales: https://www.zbfs.bayern.de/familie/hilfe-muki/familie-in-not/index.php

Weiterführende Informationen:

Unterstützung bei Mehrlingsgeburten

Um die besonderen wirtschaftlichen Belastungen für Familien mit Drillingen, Vierlingen oder Fünflingen zu mildern, gewährt die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" aus Mitteln des Freistaates Bayern eine einmalige Beihilfe in Höhe von 515,-  für jedes Kind. Leistungen aus dem Stiftungszweck "Schwangere in Not" werden in Abzug gebracht.

Wenn die Eltern bei der aufwändigen Betreuung der Kinder nicht durch Verwandte oder Bekannte unterstützt werden, ist oft eine Haushaltshilfe erforderlich, um alles bewältigen zu können.
Die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" kann in diesen Fällen einen monatlichen Zuschuss zur Finanzierung der Haushaltshilfe für die Dauer von 12 Monaten gewähren.
Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist jedoch, dass die für Stiftungsleistungen geltende Einkommensgrenze nicht überschritten wird. )

Ebenfalls vermittelt die Landesstiftung auf Wunsch der Mehrlingsfamilie Firmenpatenschaften. Die Firma Nestlé Deutschland AG verschenkt ein kostenloses Willkommenspaket, welches eine Zusammenstellung ihrer Babyprodukte enthält.
Firma Baur Versand (GmbH & Co KG) bietet Rabatt in Höhe von 15 % auf die Katalogpreise aller Artikel im Versandhandel sowie eine vergünstigte Versandkostenpauschale. Zudem ermöglicht Baur Versand einen Rabatt in Höhe von 10 % auf alle Sortimente im Stationärgeschäft in Altenkunstadt, mit Ausnahme Lebensmittel, Parfümerie und Schmuck.

Auch Einladungen zu sog. Drillingstreffen in die Familienferienstätten des Kolpingwerkes werden durch die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" vermittelt.

Die Landesstiftung ist mit ihrer Zustimmung zudem bereit, bei ihrer Stadtverwaltung/Gemeinde schriftlich um eine mögliche Unterstützung anlässlich der Mehrlingsgeburt anzufragen.

Flyer: Unterstützung bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen

Quelle: Homepage Zentrum Bayern Familie und Soziales