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U8-Untersuchung – 46. bis 48. Lebensmonat

Wegen Corona: U6 bis U9 können verschoben werden

Damit die Ausbreitung des Coronavirus verhindert wird und ärztliche Praxen entlastet werden, sind bis auf Weiteres die festen Zeitspannen für U6, U7, U7a, U8 und U9 aufgehoben. Diese Früherkennungsuntersuchungen ihres Kindes können Eltern in Absprache mit ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin auch an späteren Terminen als bislang vorgesehen kostenlos wahrnehmen.


Ihr Kind verfügt zum Zeitpunkt der U8 wahrscheinlich über einen ganz ansehnlichen Wortschatz und löchert Sie mit Fragen. Natürlich stehen aber nach wie vor Spiel und Bewegung an erster Stelle im Tagesablauf – toben, klettern, Roller fahren, Sandburgen bauen, mit Puppen spielen, basteln, malen und vieles mehr.

Die Ärztin oder der Arzt achtet bei der U8 wieder besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten. Ihr Kind wird körperlich untersucht. Zum Erkennen von Sehstörungen werden Sehtests durchgeführt. Das Hörvermögen Ihres Kindes wird ebenfalls geprüft. Die Ärztin oder der Arzt untersucht die Beschaffenheit der Zähne und die Entwicklung des Kiefers. Während der Untersuchung testet die Ärztin oder der Arzt, wie beweglich und geschickt Ihr Kind ist, ob es sich alleine beschäftigen kann und wie gut es spricht. Sie werden gefragt, wie sich Ihr Kind beim Spielen, in der Familie oder in einer Gruppe von Kindern verhält. Außerdem interessiert sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen. Außerdem spricht die Ärztin oder der Arzt mit Ihnen über Themen wie die Ernährung und Bewegung Ihres Kindes, Maßnahmen zur Unfallverhütung, die Förderung der Sprachentwicklung und den verantwortungsbewussten Gebrauch von Medien (z. B. TV, Spielekonsolen, Internet und Ähnlichem) im Alltag Ihres Kindes.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie über das Angebot einer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind. Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss, November 2019

 

Wenn Ihr Kind entwicklungsverzögert ist oder eine Behinderung hat

Vielleicht kann Ihr Kind zum Zeitpunkt der U8 noch nicht laufen, sprechen oder allein essen? Wenn Sie ein entwicklungsverzögertes oder behindertes Kind haben, empfinden Sie den Unterschied zu anderen Kindern vielleicht immer stärker. Trotzdem möchten wir Ihnen Mut machen und Sie ermuntern, Ihrem Kind den Kontakt mit anderen Kindern zu ermöglichen.
Nutzen Sie die integrativen Angebote zum Beispiel in Sportvereinen, Kindertagesstätten, Familienbildungsstätten. Das gemeinsame Spielen mit anderen Kindern ermöglicht Ihrem Kind wichtige Erfahrungen, die es zu Hause nicht sammeln kann. Vor allem Kinder mit Lernverzögerungen lernen im gemeinsamen Spiel viel durch Nachahmen. Umgekehrt erleben Kinder ohne Behinderung in solchen Gruppen, dass manche Kinder in ihren Ausdrucksmöglichkeiten, ihrem Tempo oder ihren Fähigkeiten zwar anders sein können, aber ebenso gute Spielgefährten und Freunde werden können.
Vielleicht finden Sie auch eine Familie in einer ähnlichen Situation. Zusammen ist es manchmal leichter.

Quelle: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/ernaehrung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungen-u1-bis-u9/u8-untersuchung/