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U6-Untersuchung – 10. bis 12. Lebensmonat

Wegen Corona: U6 bis U9 können verschoben werden

Damit die Ausbreitung des Coronavirus verhindert wird und ärztliche Praxen entlastet werden, sind bis auf Weiteres die festen Zeitspannen für U6, U7, U7a, U8 und U9 aufgehoben. Diese Früherkennungsuntersuchungen ihres Kindes können Eltern in Absprache mit ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin auch an späteren Terminen als bislang vorgesehen kostenlos wahrnehmen.


Die Ärztin oder der Arzt achtet bei der U6 wieder besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten. Ihr Kind wird körperlich untersucht. Zum Erkennen von Sehstörungen werden Untersuchungen der Augen durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt schaut, wie beweglich Ihr Kind ist und wie es seinen Körper beherrscht. Außerdem interessiert sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen. Die Ärztin oder der Arzt bespricht mit Ihnen Themen wie die Ernährung Ihres Kindes und Maßnahmen zur Unfallverhütung. Die Förderung der Sprachentwicklung sind weitere Themen, ebenso die Rachitisprophylaxe mittels Vitamin D und Kariesprophylaxe mittels Fluorid. Sie erhalten von der Ärztin oder dem Arzt Hinweise zur kindlichen Mundhygiene. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie über das Angebot einer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind. Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss, November 2019

Sie erhalten Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten (z. B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühe Hilfen).

Quelle: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/ernaehrung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungen-u1-bis-u9/u6-untersuchung/