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Der Freistaat Bayern unterstützt Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen sonst keinen gemeinsamen Urlaub leisten können. Gefördert werden Familienurlaube in gemeinnützigen Familienferienstätten, die in der Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt wurden.
Infos zum Antragsverfahren und den genauen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Hier gibt es mehr Infos zum Thema Familienerholung.
Quelle: https://www.schwanger-in-bayern.de/beruf/familienleistungen/index.php
Maßnahme des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Anträge für dieses Bundesprogramm werden nicht vom ZBFS bearbeitet. Der Antrag des ZBFS kann hierfür nicht verwendet werden. Weitere Informationen zur Förderung des Bundes erhalten Sie durch Klick auf den Flyer oder unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien (Quelle: https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung/index.php)