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Das Steuerrecht sieht zahlreiche Entlastungen für Familien vor. Neben den Kinderfreibeträgen zählen hierzu unter anderem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und die steuermindernde Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und von Kosten der (Schul-)Ausbildung als Sonderausgaben, aber auch das Ehegatten-Splitting. Auch für haushaltsnahe Dienstleistungen, die Familien in Anspruch nehmen, kann eine Steuerermäßigung gewährt werden.
Hier gibt es mehr Informationen zum Thema Steuerentlastung:
(Quelle: https://www.schwanger-in-bayern.de/beruf/familienleistungen/index.php#sec12 )