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Kinderkrankengeld und Freistellung von der Arbeit

Berufstätige Eltern können sich für einen bestimmten Zeitraum unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen, um die Betreuung  ihres kranken Kindes selbst sicherzustellen. Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, können bei ihrer Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit des Verdienstausfalls ein Kinderkrankengeld beantragen. 

Ausführliche Informationen zum Anspruch auf Freistellung und zum Kinderkrankengeld gibt es auf der Seite kindergesundheit.info.