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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Eltern mit geringem Einkommen, die staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können für ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Zum Leistungspaket zählen die Übernahme der tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Schul- und Kita-Ausflüge, das gemeinsame Mittagessen der Kinder in Schule und Kita, die Beförderung der Kinder zur Schule und die Lernförderung (das heißt die Nachhilfe).

Für den persönlichen Schulbedarf und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule) werden Zuschüsse geleistet.

Anträge können bei dem vor Ort zuständigen Jobcenter und den Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte gestellt werden.

Quelle: https://www.schwanger-in-bayern.de/beruf/familienleistungen/index.php