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Voraussetzungen für Kindergeld
Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn
Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Kindergeld für volljährige Kinder max. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragen und erhalten),
Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist. Mehr erfahren Sie auf der Seite Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland.
Auszahlung des Kindergeldes
Kindergeld erhält immer nur eine Person, in der Regel ein Elternteil. Bei mehreren Kindern werden die einzelnen Beträge als eine Summe ausgezahlt.
Wann das Kindergeld auf Ihr Konto überwiesen wird, richtet sich nach Ihrer Kindergeldnummer. Das genaue Datum finden Sie auf der Seite Kindergeld 2023: Auszahlungstermine.
Höhe des Kindergeldes
In der Regel erhalten Sie für jedes Kind mindestens 250 Euro Kindergeld im Monat.
Haben Sie mehrere Kinder, bestimmt ihre Anzahl die Höhe des Kindergeldes, das Sie insgesamt erhalten. Das gilt auch dann, wenn eines der Kinder nicht bei Ihnen lebt: Ab dem dritten Kind steht Ihnen mehr Kindergeld zu – auch, wenn dessen Geschwister beim anderen Elternteil leben.
Kindergeld seit dem 1. Januar 2023
1. Kind: 250 Euro
2. Kind: 250 Euro
3. Kind: 250 Euro
ab dem 4. Kind: 250 Euro
Ihr Ansprechpartner vor Ort: Familienkasse Schwandorf
(Quelle:https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-anspruch-hoehe-dauer)