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Förderung von Kinderwunschbehandlungen

Seit 1. November 2020 können Ehepaare und Paare in eheähnlicher Lebensgemeinschaft, deren gemeinsamer Hauptwohnsitz in Bayern liegt, bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet werden. Ein Zuschuss kann für bis zu vier Behandlungszyklen einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) gewährt werden.

Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Frauen dürfen zu Beginn der Behandlung das 40. Lebensjahr und Männer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem dürfen nur die eigenen Ei- und Samenzellen des Paares für die Behandlung verwendet werden.

Bitte informieren Sie sich unter folgendem Link, ob im Moment ein Zuschuss möglich ist. Es kann zu Förderstopps kommen. 

Alle Infos zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen finden Sie auf familienland.bayern.de.

Die Antragstellung erfolgt über das Zentrum Bayern, Familie und Soziales vor Ort. 

Quellen: https://www.schwanger-in-bayern.de/beruf/familienleistungen/index.php#sec12  und https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/kiwub/index.php