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Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind.
Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe sowie Tagespflege besucht oder in der Familie betreut wird.
Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen hat, muss keinen erneuten Antrag stellen, der Elterngeldantrag gilt zugleich als Antrag auf Familiengeld.
Das ZBFS bietet Informationen zu den häufigsten Fragen, zudem steht ein Servicetelefon unter 0931 32090929 von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Aktueller Hinweis:
Für Informationen zu der vom Bayerischen Kabinett für Kinder, die ab dem 01.01.2025 geboren werden, beabsichtigten Weiterentwicklung des bisherigen Familien- und Krippengeldes zum Kinderstartgeld besuchen Sie bitte die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Diese wird laufend aktualisiert.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist als Landesbehörde für den Gesetzesvollzug zuständig. Die strategische Ausrichtung der geplanten Weiterentwicklung der Leistungen obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales als federführende Behörde.
Quellen:
Bayerisches Staatsministerium für Familien, Arbeit und Soziales