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Bayerisches Familiengeld

Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind.
Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe sowie Tagespflege besucht oder in der Familie betreut wird.

Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen hat, muss keinen erneuten Antrag stellen, der Elterngeldantrag gilt zugleich als Antrag auf Familiengeld.

Das ZBFS bietet Informationen zu den häufigsten Fragen, zudem steht ein Servicetelefon unter 0931 32090929  von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.

Quellen:

Bayerisches Staatsministerium für Familien, Arbeit und Soziales

Zentrum Bayern, Familie und Soziales