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Elterngeld/Elterngeld plus

Nach der Geburt eines Kindes haben zuvor erwerbstätige Eltern die Möglichkeit, auf die Erwerbstätigkeit zu verzichten oder sie einzuschränken, um sich der Pflege und Fürsorge ihres Babys zu widmen. Durch das Basiselterngeld wird das nach der Geburt weggefallene Netto-Einkommen für bis zu 14 Monate zu einem festgelegten Prozentsatz ausgeglichen.2 

Ab dem 1. September 2021 gelten die Neuregelungen des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes". Dadurch wird das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher - durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen.

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten bei Bezug des Basiselterngeldes neue Einschränkungen.

Informationen hierzu finden Sie im Einlegeblatt für die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit".

Einlegeblatt für Geburten ab 01.04.2024

Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.

Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Er bietet die Möglichkeit, bis zu vier weitere Monate ElterngeldPlus zu beantragen.

Ob für Eltern Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus oder auch die Kombination aller drei Gestaltungsmöglichkeiten vorteilhaft ist, hängt von den jeweiligen individuellen Lebensumständen wie Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Höhe der monatlich notwendigen finanziellen Absicherung usw. ab.2

Zuständig für das Elterngeld sind in Bayern die jeweiligen Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Hier finden Sie die Regionalstelle des ZBFS in Ihrer Nähe.

Über das neue Online-Terminreservierungstool kann beim ZBFS auch bequem ein Telefontermin für eine Beratung in den Bereichen Familienleistungen (Elterngeld, Familiengeld, Krippengeld) gebucht werden. Die Fachleute vom ZBFS rufen Sie dann zum vereinbarten Zeitpunkt an.3

Servicetelefon-Familienleistungen
Für die Familienleistungen hat das ZBFS darüber hinaus ein eigenes Servicetelefon eingerichtet, das Sie auch ohne Termin nutzen können. Hier werden Sie zum Elterngeld, zum Bayerischen Familiengeld und zum Bayerischen Krippengeld beraten. Das Servicetelefon-Familienleistungen steht Ihnen von Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 16 Uhr sowie freitags zwischen 8 Uhr und 12 Uhr zur Verfügung. Sie erreichen es unter der Nummer 0931 32090929.3

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Quelle1https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld

Quelle2https://www.schwanger-in-bayern.de/beruf/familienleistungen/index.php

Quelle3: https://www.zbfs.bayern.de/behoerde/regionalstellen/oberpfalz/index.php

Quelle4 ►  https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld