Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie stellt auch für Kinder und ihre Familien eine absolute Ausnahmesituation dar. Das starke Netzwerk Familie ist daher in der aktuellen Krisenzeit in besonderer Weise gefordert. Kinderbonus und Entschädigungsanspruch bei Kinderbetreuung – im Folgenden finden Sie einen schnellen Überblick zu aktuellen Finanzhilfen für Familien.
- Kinderbonus: Einmaliger Kinderbonus im Jahr 2021 in Höhe von insgesamt 150 Euro für jedes Kind, für das auch Anspruch auf Kindergeld besteht.
Zur Website der Arbeitsagentur
- Corona-Sonderregelung beim Kinderzuschlag bis 31.12.2021 hilft Familien in Corona-Zeiten: Vermögen bleibt unberücksichtigt, Anderes gilt nur, wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist.
Zur Website der Bundesagentur für Arbeit
- Entschädigungsanspruch für erwerbstätige Eltern wegen Schul- oder Kitaschließung verlängert auf 10 Wochen pro Elternteil bei Paarfamilien bzw. 20 Wochen für Alleinerziehende. Bekomme ich weiterhin Arbeitsentgelt, auch wenn ich wegen der Betreuung meiner Kinder nicht arbeiten kann?
Zur Website des Bayerischen Sozialministeriums
- Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) an die veränderte Situation angepasst. Weiterführende Information und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie auf der Website Zur Website des Bundesfamilienministeriums
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde mehr als verdoppelt. Der zusätzliche Steuerfreibetrag für Alleinerziehende wird auf 4.008 Euro angehoben.
Zur Website des Bundesfamilienministeriums
- Weitere Infos zu finanziellen Hilfen mit speziellen Regelungen wegen des Coronavirus etwa beim Kurzarbeitergeld, Wohngeld und Krippengeld finden Sie hier:Zur Website des Bayerischen Sozialministeriums
(Quelle: https://www.familienland.bayern.de/corona/finanzielle-hilfen.php)