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Ein neuer Baustein des Gesamtkonzepts Kinderschutz in Bayern ist „Kinderschutz Online“, ein von der Bayerischen Landesärztekammer zertifiziertes Online- Fortbildungsprogramm für alle Ärztinnen und Ärzte, welches am 18. Oktober 2019 startete.
Es wurde gemeinsam mit der Bayerischen Kinderschutzambulanz konzipiert und mit der „FortbildungsAkademie im Netz“ (www.fortbildungsakademie-im-netz.de) umgesetzt. Grundlage ist der Leitfaden des StMAS für Ärztinnen und Ärzte „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“.
Fachlich unterstützt und finanziell gefördert wird die Fortbildung vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Die Fortbildungsmodule beschäftigen sich mit den Themen körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, seelische Gewalt, Kinder von Eltern mit einer psychischen Erkrankung und Gesprächsführung, Fallmanagement, Vernachlässigung und Regulationsstörunge
Sie richten sich primär an alle Ärztinnen und Ärzte, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, und sind für alle Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland zugänglich.
Für die einzelnen Module konnten ausgewiesene landes- und bundesweite Experten aus den jeweiligen Fachdisziplinen gewonnen werden.
"In der neuen Expertise des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) skizziert Dr. Michael Barth, Dipl.-Psychologe im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin im Universitätsklinikum Freiburg, ein empirisch fundiertes Vorgehen aus psychologischer und medizinischer Perspektive. Fachkräfte aus unterschiedlichen Berufsfeldern können es nutzen, um Risikokonstellationen und Gefährdungsmerkmale zu erkennen oder sich über Einschätzungen und Entscheidungen auszutauschen.
Die Publikation mit dem Titel "Gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung in der frühen Kindheit aus medizinischer und psychosozialer Perspektive" ist als Band 10 in der Reihe "Qualitätsentwicklung im Kinderschutz" erschienen. Sie präzisiert das Konzept der gewichtigen Anhaltspunkte als Kernelement diagnostischer Vorgehensweisen, vermittelt theoretische Grundlagen und bietet Anregungen zur Weiterentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Kinderschutz."
Quelle: Newsletter Fruehehilfen, Kurznachricht 19/2022: Gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung