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Der Grundgedanke der in Bayern flächendeckend installierten KoKi - Netzwerke frühe Kindheit (oder auch Koordinierende Kinderschutzstellen genannt) ist die Intensivierung der Zusammenarbeit des Gesundheitsbereichs und der Kinder- und Jugendhilfe. In das KoKi Netzwerk sollen alle Professionen und Akteure einbezogen werden, welche im Wesentlichen mit werdenden Eltern und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum Alter von 3 Jahren zu tun haben, insbesondere aus den Bereichen des Gesundheitswesens, der Schwangerenberatung, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder -und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste einschließlich sozialer Netzwerke und bürgerschaftlichem Engagement.
Die KoKi- Fachkräfte organisieren und pflegen das regionale Netzwerk Frühe Hilfe und verbinden die einzelnen Akteure miteinander. Im Sinne einer Lotsenfunktion gilt es, Hemmschwellen von Familien und Netzwerkpartner insbesondere gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe abzubauen, indem die jeweiligen Aufgaben, Verfahrensstrukturen und Angebote transparent gemacht werden. Weiterhin gehört das Bündeln von Informationen und die Wissensvermittung zu Frühen Hilfen und zum Kinderschutz zur Aufgabe der KoKi.
Die KoKi Schwandorf informiert zum Thema Frühe Hilfen und präventiver Kinderschutz gerne im Rahmen von Veranstaltungen aber auch direkt vor Ort bei Netzwerkpartnern bzw. interessierten Fachstellen.
Frühe Hilfen richten sich an werdende Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren und stellen ein Unterstützungsangebot dar, welches frühzeitig und unbürokratisch in Anspruch genommen werden kann. Es soll dazu beitragen, die elterlichen Komeptenzen und Entwicklungsbedingungen für Kinder in dieser wichtigen Lebensphase zu verbessern. Darüber hinaus sollen Familien in belasteten Lebenssituationen rechtzeitig wahrgenommen und mögliche Risiken für das Wohl und die Entwicklung von Kindern reduziert werden.
Frühe Hilfen stellen ein freiwilliges Angebot dar und sind für Familien kostenfrei.
Ein weiteres wichtiges Merkmal im Bereich Frühe Hilfen ist die gute Vernetzung aller in diesem Bereich tätigen Professionen sowie eine schnelle und passgenaue Abstimmung bzw. Vermittlung von geeigneten Hilfen unter den Netzwerkpartnern.
Begriffsbestimmung Frühe Hilfen des Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)
Leitbild Frühe Hilfen - Beitrag des NZFH-Beirats
Die gesetzlichen Grundlagen beruhen maßgeblich auf das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), das in Artikel 1 des BKiSchG enthaltene Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
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