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Steuerentlastungen für Familien

Das Steuerrecht sieht zahlreiche Entlastungen für Familien vor. Neben den Kinderfreibeträgen zählen hierzu unter anderem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und die steuermindernde Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und von Kosten der (Schul-)Ausbildung als Sonderausgaben, aber auch das Ehegatten-Splitting. Auch für haushaltsnahe Dienstleistungen, die Familien in Anspruch nehmen, kann eine Steuerermäßigung gewährt werden.

Hier gibt es mehr Informationen zum Thema Steuerentlastung:

(Quelle: https://www.schwanger-in-bayern.de/beruf/familienleistungen/index.php#sec12 )