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Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Hilfe für Eltern, deren Einkommen nicht für die ganze Familie reicht.

Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

Ab Januar 2023 steigt der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 250 Euro pro Kind. Mehr Familien als vorher sind dann in der Lage, mit der Summe aus Einkommen, Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.Der 2022 eingeführte Sofortzuschlag ist darin bereits enthalten. Wenn Sie bereits Kinderzuschlag erhalten oder beantragt haben, müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Beträge werden automatisch angepasst und ab Januar 2023 in der neuen Höhe ausgezahlt.

Die genaue Höhe des Kinderzuschlags wird individuell berechnet. Sie hängt unter anderem von Einkommen, Zahl der Kinder und den Wohnkosten ab. Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate gezahlt und kann bei Bedarf anschließend erneut beantragt werden. Mehr erfahren Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer.

Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, haben Sie zusätzlich Anspruch auf weitere finanzielle Unterstützung. Sie können zum Beispiel für Ihre Familie Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie die Befreiung von Kita-Gebühren beantragen.

Ob Ihre Familie Anspruch auf Kinderzuschlag hat, können Sie mit Hilfe des KiZ-Lotsen direkt online ermitteln.

Quelle: Bundesargentur für Arbeit